Testamentswesen

Testamentswesen

Letztwillige Verfügungen (Testamente) können eigenhändig (handschriftlich) oder notariell (Verurkundung durch einen Notar) erstellt werden.

Der Gemeinderat oder ein Notar sind gesetzlich verpflichtet, das Testament nach dem Tod des Erblassers oder der Erblasserin den gesetzlichen und eingesetzten Erben zu eröffnen. Deshalb ist es sinnvoll, sein Testament bei einem Notar oder bei der Gemeindeverwaltung am Wohnsitz zu hinterlegen, damit dieses nach dem Tod sofort zum Vorschein kommt und die Wünsche der verstorbenen Person berücksichtigt werden können.

Personen mit Wohnsitz Pieterlen können ihr Testament bei der Präsidialabteilung gegen eine Gebühr von Fr. 30.00 hinterlegen.

Hinterlegung
Übergeben Sie uns das Originaltestament in einem verschlossenen Briefumschlag, beschriftet mit dem Namen und der Adresse des Verfassers oder der Verfasserin sowie mit dem Datum des Testamentes persönlich am Schalter.
Bitte beachten Sie, dass Bestattungswünsche in einem separaten Kuvert hinterlegt werden, so dass diese rechtzeitig berücksichtigt werden können.

Merkblatt Todesfall
Präsidialabteilung
Todesfall
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