Anlässlich der heutigen Pressekonferenz des Bundes informierte der Bundesrat über die geforderten Schutzkonzepte. Ab dem 27. April 2020 können gewisse Betriebe und Geschäfte wiedereröffnet werden, sofern sie über ein Schutzkonzept verfügen. Die Pflicht, ein Schutzkonzept erarbeiten zu müssen, richtet sich auch an diejenigen Betriebe, welche ihre Aktivitäten nicht unterbrechen mussten. Sämtliche Arbeitshilfen / Vorlagen finden Sie unter www.backtowork.easygov.swiss