Überprüfung und Optimierung Gemeindeorganisation – öffentliche Vernehmlassung bis 28.03.2019

04.03.2019

Der Gemeinderat hat anlässlich seiner Klausur vom 23.02.2019 die Grundsatzentscheide für die neue Gemeindeorganisation ab 2020 gefällt. Die Bevölkerung, Ortsparteien und das Gemeindepersonal werden nun zur Teilnahme an der öffentlichen Vernehmlassung eingeladen. Die detaillierten Informationen zum Projekt finden Sie hier. Der Gemeinderat freut sich auf Ihre Eingaben und Rückmeldungen.

Aufgrund des starken Bevölkerungswachstums der Gemeinde Pieterlen sowie weiteren Veränderungen im Gemeindeumfeld der letzten Jahre hat sich der Gemeinderat für die laufende Legislatur 2016-2019 zum Ziel gesetzt, die Gemeindeorganisation den aktuellen und künftigen Bedürfnissen anzupassen.

Der Gemeinderat hat dabei folgende Themen bearbeitet:
• Rollen, Aufgaben und Kompetenzen Stufe Gemeinderat
• Rollen, Aufgaben und Kompetenzen Stufe Kommissionen
• Rollen, Aufgaben und Kompetenzen Stufe Verwaltung
• Finanzkompetenzen der Organe der Einwohnergemeinde
• Behördenentschädigungen
• Wahlverfahren

Im Kern geht es darum, die Gemeindeorganisation der Gemeinde Pieterlen auf die aktuellen und zukünftigen Bedürfnisse anzupassen. Damit die neue Gemeindeorganisation auf Anfang 2020 in Kraft gesetzt werden kann und die Parteien für die neue Behördenstruktur genügend Zeit für die Kandidatensuche haben, werden die neuen Gemeindeerlasse der Gemeindeversammlung vom 26. Juni 2019 zur Genehmigung vorgelegt.

Weshalb eine öffentliche Vernehmlassung?

Der Gemeinderat will mit dem Vernehmlassungsverfahren in Ergänzung zu den gesetzlich geregelten Entscheidungsprozessen einen konkreten Mehrwert schaffen durch eine

  • transparente Erfassung der Anliegen und Meinungen der Bevölkerung sowie dem Gemeindepersonal.
  • erhöhte Akzeptanz und Legitimität von Entscheidungen.

An der Vernehmlassung kann durch die Bevölkerung oder das Gemeindepersonal auf drei Arten teilgenommen werden:

  1. Mittels Papier-Fragebogen, welcher auf der Gemeindeverwaltung bezogen werden kann.
  2. Elektronisch mittels bearbeitbarem Dokument, welches hier heruntergeladen werden kann. PDF-Variante hier (nicht ausfüllbar)
  3. Elektronisch mittels Online-Fragebogen: Link zur Umfrage

Der Gemeinderat freut sich auf Ihre Eingaben und Rückmeldungen.

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