11.12.2018
Zum betrieblichen Unterhalt der Strasse gehört auch der Winterdienst. In der kalten Jahreszeit wird das gesamte Strassennetz der Gemeinde regelmässig zwischen 04.00 Uhr und 20.00 Uhr überwacht. Je nach Strassenzustand und Witterung werden die notwendigen Schritte eingeleitet um im Rahmen des Winterdienstkonzeptes die Verkehrssicherheit der einzelnen Strassen- und Trottoirabschnitte sicherzustellen.
Das Konzept kann hier heruntergeladen oder auf der Bauabteilung bezogen werden.
Der Winterdienst auf Gemeindestrassen wird reduziert ausgeführt (reduzierter Salzeinsatz). Es gilt die Prioritätenliste gemäss Winterdienstkonzept. Dies bedeutet, dass nicht alle Strassenabschnitte jederzeit schwarzgeräumt werden. Das Befahren und Begehen sollte somit mit der notwendigen Voraussicht und entsprechender Ausrüstung erfolgen.
Fahrzeuge, welche auf öffentlichen Strassen und Plätzen abgestellt werden, können zudem die Winterdienstarbeiten behindern und laufen Gefahr beschädigt zu werden. Für solche Schäden hat der Fahrzeughalter selber aufzukommen. Die Gemeinde lehnt jede Haftung in diesem Zusammenhang ab.
Werden die Fahrzeuge zudem so abgestellt, dass die Winterdienstfahrzeuge nicht passieren können, ist es möglich das Strassenabschnitte nicht geräumt werden.
Wir bitten Sie daher beim Abstellen Ihres Fahrzeuges die entsprechende Umsicht walten zu lassen.
Für Fragen steht Ihnen das Werkhofteam (032 377 23 85) oder die Bauabteilung (032 376 01 90) gerne zur Verfügung.
Das Team des Werkhofes und die Bauabteilung wünschen einen unfallfreien Winter und erholsame Festtage.
Einwohnergemeinde Pieterlen
Hauptstrasse 6
2542 Pieterlen
Tel. 032 376 01 70
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