26.03.2020
Hier finden unsere Unternehmen und Selbständigerwerbende weiterführende Informationen zur aktuellen Situation.
Selbständigewerbende und Erwerbsunterbruch infolge Kinderbetreuung
Die Ausgleichskasse des Kantons Bern bietet verschiedene Informationen bez. Anspruch auf Entschädigungen.
Eltern, Personen in Quarantäne, Selbständigerwerbende und freischaffende Künstlerinnen und Künstler haben Anspruch auf die Entschädigung für Erwerbsausfall.
Informationen der Ausgleichskasses des Kantons Bern
Wichtig! Die Selbständigerwerbenden, die nicht der Ausgleichskasse des Kantons Bern angeschlossen sind, haben die Anmeldung für die Corona Erwerbsersatzentschädigung direkt bei ihrer Ausgleichskasse einzureichen.
Arbeitgeber-Gesuche für Kurzarbeit ihrer Arbeitnehmenden: https://www.vol.be.ch/vol/de/index/arbeit/arbeitsmarkt/kurzarbeitsentschaedigung.html
Wirtschaftskammer Biel-Seeland: https://www.wibs.ch/de/services/neues-coronavirus
Berner KMU: http://www.bernerkmu.ch/covid-19
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