Aufgrund längerer Verarbeitungszeiten des Grundbuchamtes des Kantons Bern, bitten wir bei falsch adressierten Liegenschaftssteuerrechnungen um Ihre Mithilfe.
Die Einwohnergemeinde Pieterlen gilt (da unter 10'000 Einwohner/-innen) gemäss übergeordneter Gesetzgebung im Baubereich als «kleine Gemeinde». Kleine Gemeinden sind zuständig zur Bewilligung von Bauvorhaben mit geringem Koordinationsaufwand (Art. 9 Abs. 1 Baubewilligungsdekrets BewD) Gemäss Art. 9 Abs. 2 BewD entfällt jedoch die Baubewilligungskompetenz der kleinen Gemeinden und die das Regierungsstatthalteramt ist zuständig, wenn die Baukosten eines Bauvorhabens 1 Million Franken übersteigen.
Das revidierte Energiegesetz trat per 1. Januar 2023 in Kraft. Die Vorgaben zielen darauf ab, den Energieverbrauch zu reduzieren, den CO2-Ausstoss zu verringern, die Nutzung von erneuerbaren Energien zu erhöhen, die Auslandabhängigkeit zu reduzieren und die Versorgungssicherheit zu stärken.
Auf der Suche nach einer spannenden Zivildienststelle? Die Kita Luna sucht ab 01.08.2023 eine Person für die 6-12 Monate dauernde Zivildienststelle 100%. Weitere Informationen entnehmen Sie dem Stelleninserat.
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Die Gemeindeversammlung hat am 07.12.2022 beschlossen, den Steuerfuss von 1.65 auf 1.75 anzuheben. Der Gemeinderat beantragte einen Steuerfuss von 1.85. Aufgrund des Beschlusses der Gemeindeversammlung mussten das Budget 2023 sowie der Finanzplan 2023-2027 aktualisiert werden. Die aktuellen Unterlagen sowie das Protokoll zur Gemeindeversammlung finden Sie hier.
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