In eidgenössischen und kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind alle Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die am Abstimmungs- oder Wahltag das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht nach Art. 369 ZGB bevormundet sind. Um das Stimmrecht auf Gemeindeebene zu erlangen, ist zudem eine Wohnsitzdauer in der Gemeinde von drei Monaten erforderlich. Die Stimmabgabe ist nur so gültig!
Das Kuvert muss bis spätestens Freitag vor dem Abstimmungssonntag bei der Gemeinde eingelangt sein.
Öffnungszeiten Urnenlokal am Abstimmungssonntag
Gemeindehaus (Parterre), Hauptstrasse 6:
10.00 bis 11.00 Uhr
Gemeindehaus am Abstimmungssonntag ab 10.00 Uhr
«VoteInfo» ist eine App von Bund und Kantonen. Sie liefert an
Abstimmungssonntagen ab 12 Uhr laufend aktualisierte Ergebnisse zu
nationalen und kantonalen Abstimmungen. Die App enthält auch die
Erläuterungen und Videos zu nationalen und kantonalen Vorlagen.
«VoteInfo» kann im App Store und auf Google Play kostenlos
heruntergeladen werden. Flyer mit den Informationen in allen Landessprachen.
Einwohnergemeinde Pieterlen
Hauptstrasse 6
2542 Pieterlen
Tel. 032 376 01 70
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