Bauinventar nach Art. 10d Abs. 1 Bst. a BauG - Teilrevision, öffentliche Einsichtnahme

17.08.2022

Die Bauinventare der erwähnten Gemeinden sind von der Denkmalpflege des Kantons Bern überarbeitet worden. Es handelt sich um Teilrevisionen. Die Aktualisierungen betreffen insbesondere die erhaltenswerten Inventarobjekte und die allfällige Neuaufnahme von Inventarobjekten im Rahmen der ordentlichen Nachführung des Bauinventars.

Vor der Inkraftsetzung durch das kantonale Amt für Kultur werden die teilrevidierten Bauinventare gemäss Art. 13d in Verbindung mit Art. 13a Abs. 1 BauV veröffentlicht.
Interessierte haben die Möglichkeit, die Entwürfe einzusehen: von Montag, 22. August, bis und mit Donnerstag, 20. Oktober 2022, während der ordentlichen Öffnungszeiten
auf dem Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne im Schloss, Hauptstrasse 6 in Nidau.

Die Entwürfe können auch hier nachstehend oder auf der Webseite der Denkmalpflege des Kantons Bern (www.be.ch/denkmalpflege) konsultiert werden.
Nach Art. 13a BauV können sich die in Art. 35 Abs. 2 und Art. 35a BauG genannten Personen, Organisationen und Behörden zum Entwurf äussern und Anträge stellen. Äusserungen und Anträge müssen schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist (Datum der Postaufgabe) bei der Denkmalpflege des Kantons Bern, Schwarztorstrasse 31, Postfach, 3001 Bern eingereicht werden.

Es ist nicht möglich, die Aufnahme eines Objekts ins Bauinventar mit einem Rechtsmittel anzufechten. Es kann mit Beschwerde nur gerügt werden, dass das Inventar unvollständig sei, also Objekte darin fehlen würden (Artikel 13a Abs. 4 BauV). Eigentümerinnen und Eigentümer, die möchten, dass ihr Objekt aus dem Inventar entlassen wird, können dies im Baubewilligungs- oder Nutzungsplanverfahren verlangen. Im Übrigen verweisen wir auf Art. 13a-c BauV.

Bern, 15. August 2022
Amt für Kultur, Denkmalpflege des Kantons Bern


Publikation

Entwurf Bauinventar

Merkblatt öffentliche Einsichtnahme

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