05.12.2024
Zone mit Planungspflicht ZPP 2 "Pieterlen Bahnhof"
Der Gemeinderat Pieterlen bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 09.06.1985 die Zone mit Planungspflicht ZPP 2 «Pieterlen Bahnhof» zur öffentlichen Mitwirkungsauflage. Mit dieser Planung soll die langfristige Aufwertung des Bahnhofgebiets zu einem belebten Mischquartier ermöglicht werden.
Die Unterlagen liegen 59 Tage, vom 05.12.2024 bis 31.01.2025, auf der Verwaltung (Bauabteilung 1. OG) auf und können zu den regulären Schalteröffnungszeiten eingesehen werden. Alle Unterlagen sind auch auf der Homepage der Gemeinde Pieterlen einsehbar.
Während der Mitwirkungsfrist kann jedermann schriftlich und begründet Eingaben verfassen und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Gemeindeverwaltung, Bauabteilung, Hauptstrasse 6, 2542 Pieterlen, zu richten oder per Mail an bau@pieterlen.ch einzusenden.
Pieterlen, 5. Dezember 2024
Der Gemeinderat
Änderung Zonenplan und Baureglement
Einwohnergemeinde Pieterlen
Hauptstrasse 6
2542 Pieterlen
Tel. 032 376 01 70
Kontakt per E-mail
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