Entwicklungskonzept Oberdorf, alte Landstrasse – Gestaltungsleitlinien
11.08.2025
Entwicklungskonzept Oberdorf, alte Landstrasse – Gestaltungsleitlinien
Der historische Dorfkern von Pieterlen ist ein Zeitzeuge aus der vorindustriellen Zeit und ein am Jurasüdfuss einmaliges Kulturgut. Charakteristische Merkmale im Ortsbild des ehemaligen Bauerndorfes sind bis heute sichtbar, trotz der enormen Veränderungen im vergangenen Jahrhundert. Um weiteren Verlust dieser für Pieterlen identitätsstiftenden Präsenz zu vermeiden und die wahrnehmbaren Merkmale des alten Dorfkerns wieder zu stärken, erfordert das Bauen im historischen Dorfkern eine besondere Sorgfalt. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat vor einiger Zeit beschlossen, in einem Workshopverfahren mögliche Umsetzungsinstrumente zu ermitteln, welche die bestehenden Bestimmungen aus dem Baureglement (Art. 511; Ortsbilderhaltungsgebiet) präzisieren. Zugleich sollten auch Hinweise und Empfehlungen zum Prozess (Bauvoranfrage, Baugesuch) formuliert werden.
Die vorliegenden Gestaltungsleitlinien wurden in einem intensiven Verfahren unter Einbezug von Gemeindevertretern, der kantonalen Denkmalpflege, dem Berner Heimatschutz sowie Fachpersonen aus Architektur und Freiraumplanung erarbeitet.
Der Gemeinderat hat die Gestaltungsleitlinien anlässlich der Sitzung vom 1. Juli beschlossen. Mit den Gestaltungsleitlinien werden die bestehenden rechtlichen Vorgaben gemäss gültigen Baureglement (Art. 511) präzisiert. Die Gestaltungsleitlinien stellen keine eigenständigen Vorschriften dar, sondern bilden eine fachliche Grundlage für die Planung und Beurteilung von Baugesuchen. Sie sind damit nicht grundeigentümerverbindlich, zeigen aber die Leitlinien der Gemeinde und der dafür zuständigen Fachstellen zur Qualitätssicherung im Ortsbildschutz auf.
Zudem hat der Gemeinderat zusammen mit dem Erlass der Gestaltungsleitlinien beschlossen, künftig eine ständige Fachberatung gemäss Baureglement Art. 421 einzusetzen, welche alle Bauvorhaben, die für das Orts- und Landschaftsbild von Bedeutung sind, aus fachlicher Sicht beurteilt.
Die Gestaltungsleitlinien und das dazugehörige Gutachten über die Freiräume finden Sie nachstehend.
Bei Fragen steht Ihnen die Bauabteilung gerne zur Verfügung.
Beitrag auf dem Dorfplatz
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