Zone mit Planungspflicht ZPP Bahnhof Pieterlen

22.09.2025

Zone mit Planungspflicht ZPP Bahnhof Pieterlen

Die erste Fassung einer Zone mit Planungsflicht ZPP ist vom 05.12.2024 bis 31.01.2025 einer öffentlichen Mitwirkung unterzogen worden.
Die Planungs- und Baukommission sowie der Gemeinderat haben in der Folge die eingegangenen Eingaben der Mitwirkung beraten. Als wichtigste Änderung wurde die Abgrenzung der neuen Zone geändert: Es gibt neu zwei Zonen mit Planungspflicht, aus der ZPP bzw. neu den ZPPs entlassen wurden die heute bereits umfänglich bebauten Parzellen nördlich der Sägestrasse.
Die so angepasste Planung entspricht dem kommunalen Gesamtrichtplan «Pieterlen 2035+» und wird als Mittelweg bzw. Kompromiss gesehen, einerseits um weitmöglichst auf die Belange der Mitwirkenden einzutreten, andererseits um die Entwicklungsziele der Gemeinde nicht zu vernachlässigen.

Der Gemeinderat hat die Unterlagen nun beim Kanton zur Rechtsmässigkeitsprüfung (sog. «Vorprüfung») eingereicht.
Beitrag auf dem Dorfplatz
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