Information zur Meldepflicht der Logiernächte und Kurtaxen
09.01.2026
Information zur Meldepflicht der Logiernächte und Kurtaxen
Seit dem 1. Januar 2024 gilt die neue Kurtaxen-Verordnung. Alle Beherbergungsbetriebe – darunter Hotels, private Unterkünfte, Ferienwohnungen, Gemeinschaftsunterkünfte und Campingplätze – sind verpflichtet, ihre Logiernächte der Finanzabteilung per E-Mail (finanzen@pieterlen.ch) oder Post zu melden.
Die Kurtaxe beträgt pro Übernachtung:
• Fr. 2.00 in der Hotellerie oder in privaten Unterkünften
• Fr. 1.00 in Gemeinschaftsunterkünften oder auf Campingplätzen
Wir bitten alle Betreiberinnen und Betreiber von Unterkünften, ihrer Meldepflicht bis spätestens Freitag, 23. Januar 2026 nachzukommen.
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