Parkplätze Schutzwaldung: neu gilt Zeitbeschränkung

24.06.2026

Parkplätze Schutzwaldung: neu gilt Zeitbeschränkung

Der Kanton hat die Parkplätze bei den Schutzwaldungen auf eine maximale Parkdauer von 5 Stunden eingeschränkt. Bitte beachten Sie, dass vor Ort regelmässig Kontrollen durchgeführt werden und Zuwiderhandlungen gebüsst werden.
Beitrag auf dem Dorfplatz
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