Waldbrandgefahr: Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (50m)
02.07.2026
Waldbrandgefahr: Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (50m)
In unserer Region gilt ab sofort ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50m): das Entfachen von Feuer im Freien ist bis auf Widerruf untersagt. Weitere Informationen zum Verbot gibt das Merkblatt "Achtung Feuerverbot" oder die Informationsseite des Kantons.
Beitrag auf dem Dorfplatz
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