Zone mit Planungspflicht (ZPP) Nr. 2 «Bahnhof Pieterlen» und ZPP Nr. 3 «Känelmat

22.10.2026

Zone mit Planungspflicht (ZPP) Nr. 2 «Bahnhof Pieterlen» und ZPP Nr. 3 «Känelmat

Zone mit Planungspflicht (ZPP) Nr. 2 «Bahnhof Pieterlen» und ZPP Nr. 3 «Känelmatte»


Der Gemeinderat Pieterlen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Zone mit Planungspflicht Nr. 2 «Bahnhof Pieterlen» und Zone mit Planungspflicht Nr. 3 «Känelmatte» zur öffentlichen Auflage.


Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 22. Oktober 2026 bis 23. November 2026 in der Bauabteilung Pieterlen öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Pieterlen verfügbar.


Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Bauabteilung Pieterlen, Hauptstrasse 6, 2542 Pieterlen einzureichen.


Pieterlen, den 22. Oktober 2026
Der Gemeinderat
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