Pokerturniere / Sportwetten - Bewilligungspflicht

Pokerturniere / Sportwetten - Bewilligungspflicht

Bewilligungen Kleine Pokerturniere
Kleine Pokerturniere müssen öffentlich zugänglich sein. Die Altersgrenze für die Teilnahme beträgt 18 Jahre. Es bestehen Vorgaben u.a. für die Anzahl Turniere, die Einsätze und die Turnierdauer.

Eingabefrist: zwei Monate im Voraus für eine dreimonatige Periode. Weitere Informationen / Gesuchseingabe bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern (siehe Link)


Bewilligungen Lokale Sportwetten

Sportwetten sind ausschliesslich nach dem Totalisatorprinzip erlaubt. Das Sportereignis muss öffentlich zugänglich sein. Sportwetten bei Wettkämpfen mit mehrheitlich minderjährigen Teilnehmern und Teilnehmerinnen sind unzulässig. Die Anzahl Sportwetten und die Einsätze sind begrenzt.

Eingabefrist: 60 Tage vor der Veranstaltung bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern (siehe Link)

Link Sicherheitsdirektion des Kantons Bern
Präsidialabteilung
Bewilligungspflichtige Veranstaltungen
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