Lotto / Tombola - Meldepflicht

Lotto / Tombola - Meldepflicht

Seit 1. Januar 2021 gilt für die Durchführung von Lottos und Tombolas an Unterhaltungsanlässen eine Meldepflicht. Die Vorgaben des Kantons sind einzuhalten (siehe Link). Meldefrist: 30 Tage vor der Veranstaltung

Link Sicherheitsdirektion des Kantons Bern
Präsidialabteilung
Bewilligungspflichtige Veranstaltungen
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