energiePIETERLEN - Informationen einholen

energiePIETERLEN - Informationen einholen

energiePIETERLEN
Die energiePIETERLEN befasst sich mit der Verteilung der elektrischen Energie in der Gemeinde Pieterlen. Zu den Anlagen gehören:

  • die Messstation beim Pumpwerk
  • 21 Trafostationen
  • 110 Kabelverteilkasten
  • 350 Beleuchtungskandelabern
  • 5'370 m Mittelspannungskabel
  • 55'098 m Niederspannungskabel
  • 21'800 m Kabel für die öffentliche Beleuchtung

Die energiePIETERLEN bezieht und verteilt jährlich eine Menge von ca. 20'000'000 kWh an unsere Kunden aus dem Bereich Industrie, Gewerbe und Haushalt. Die Abrechnung erfolgt über ca. 2‘750 einzelne Zähler, welche grösstenteils von den Zählerableserinnen und Zählerablesern vor Ort abgelesen werden.

Die administrative Leitung der energiePIETERLEN liegt bei der Bauabteilung.


Zählerablesung im Allgemeinen
Die Elektrozähler werden ordentlicherweise jährlich zweimal, d.h. zwischen Mitte März und Anfang April, resp. Mitte September und Anfang Oktober abgelesen. Der Elektrozähler muss für diese Ablesung stets leicht zugänglich sein. Die energiePIETERLEN resp. die von ihr ermächtigten Personen haben Anspruch auf Zutritt zum Elektrozähler.


An- und Abmeldung des Strombezugs
Bei Zuzug in die Gemeinde Pieterlen und bei Wegzug, sowie bei Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde sind wir dringend auf Ihre Mitteilung angewiesen, damit der Stromzähler fristgerecht und korrekt abgelesen werden kann. Deshalb bitten wir Sie folgendes zu beachten:

Jede Handänderung eines Grundstückes (Liegenschaft, Baurecht) hat der bisherige Stromkunde der Gemeinde Pieterlen schriftlich oder Online zu melden. Ebenso sind Änderungen der Liegenschaftsverwaltung der Energieversorgung Pieterlen schriftlich oder Online zu melden.

Bei Mieter- oder Pächterwechsel obliegt die Meldepflicht primär den Wegziehenden bzw. den Liegenschaftseigentümern. Wenn Sie uns Ihre Adressänderung, Eigentums-oder Wohnungswechsel 8 Tage vor dem Mutationstermin melden, können wir Sie termingerecht bedienen. Am Samstag und Sonntag wie auch an den allgemeinen Feiertagen erfolgt keine Ablesung der Stromzähler.

Newsletter energiePIETERLEN April 2023
Newsletter energiePIETERLEN Oktober 2022
energiePIETERLEN - Energie- und Netznutzungstarife 2023
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energiePIETERLEN - Organisationsverordnung ab 01.06.2009
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