Baugesuch - einreichen

Baugesuch - einreichen

Gut vorbereitet ins Baubewilligungsverfahren

Das Verfahren rund um eine Baubewilligung kann für Bauherrschaften auf den ersten Blick komplex und aufwendig wirken. Die Bauabteilung Pieterlen kennt die verschiedenen Verfahren sowie die Anforderungen an die Gesuchsunterlagen und unterstützt Sie gerne bei Fragen rund um Ihr Bauvorhaben.
Unnötige Verzögerungen und Rückfragen lassen sich häufig vermeiden, wenn Bauabsichten frühzeitig mit der Bauabteilung Pieterlen besprochen werden. Wir sind bestrebt, Baubewilligungsverfahren möglichst effizient und zügig durchzuführen. Voraussetzung dafür ist, dass das Baugesuch vollständig ausgefüllt und mit den erforderlichen Unterlagen eingereicht wird.

Zuständigkeiten
Die Bauabteilung bewilligt Baugesuche in eigener Kompetenz, welche keine Publikation erfordern.
Die Planungs- und Baukommission bewilligt alle Baugesuche welche gemäss Baugesetz in die Kompetenz der kleinen Gemeinde fallen.
Für die übrigen Baugesuch liegt die Bewilligungskompetenz beim Regierungsstatthalter. Dieser führt das Verfahren. Die Gemeinde kann innerhalb des Verfahrens zum Gesuch und den Einsprachen Stellung nehmen.

Elektronisches Baubewilligungsverfahren im Kanton Bern
Seit März 2022 sind Baugesuche im Kanton Bern elektronisch über eBau einzureichen.
Mit eBau wird der Baubewilligungsprozess elektronisch unterstützt und die Eingabe sowie Bearbeitung des Baugesuchs vereinfacht.

Checklisten und Vorlagen
Damit Sie den Überblick über die erforderlichen Unterlagen behalten, stellt die Bauabteilung Pieterlen verschiedene Checklisten und Vorlagen zur Verfügung.
Diese helfen Ihnen dabei,

  • die erforderlichen Unterlagen frühzeitig zusammenzustellen,
  • häufige Fehler bei der Baueingabe zu vermeiden,
  • fehlende Unterlagen zu erkennen und
  • das Baugesuch möglichst vollständig einzureichen.
Baureglement ab 01.05.2020
Bericht Freiräume Dezember 2024
Checkliste Baueingabe
Checkliste Heizungsersatz
Gestaltungsleitlinien historischer Dorfkern vom 01.07.2025
Merkblatt Bauvorhaben an geschützten und erhaltenswerten Bauten sowie im Ortsbild- und Strukturerhaltungsgebiet
Merkblatt privat-öffentl. Grenzabstände Pflanzen, Zäune, Einfriedungen
Näher- und Grenzbaurecht
Ortsbildfonds - Reglement ab 01.01.2022
Verordnung über die Fachberatung ab 01.09.2025
Zustimmungserklärung Bauvorhaben
Überbaurecht
eBau - elektronisches Baubewilligungsverfahren im Kanton Bern
Bauabteilung
Baubewilligung
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