Nachbarrecht

Nachbarrecht

Das sogenannte zivilrechtliche Bauwesen, unter das auch die Pflanzabstände und die nachbarrechtlichen Bauabstände fallen, ist im Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch Art. 79 (EGzZGB) geregelt.

Im Schweizerischen Zivilgesetzbuch Art. 687 (ZGB) ist das Kapprecht sowie das Anries geregelt.

Bei Streitigkeiten aus dem Nachbarrecht muss das zivilrechtliche Klageverfahren beschritten werden.

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