Aufgrund längerer Verarbeitungszeiten des Grundbuchamtes des Kantons Bern, bitten wir bei falsch adressierten Liegenschaftssteuerrechnungen um Ihre Mithilfe.
Die Einwohnergemeinde Pieterlen gilt (da unter 10'000 Einwohner/-innen) gemäss übergeordneter Gesetzgebung im Baubereich als «kleine Gemeinde». Kleine Gemeinden sind zuständig zur Bewilligung von Bauvorhaben mit geringem Koordinationsaufwand (Art. 9 Abs. 1 Baubewilligungsdekrets BewD) Gemäss Art. 9 Abs. 2 BewD entfällt jedoch die Baubewilligungskompetenz der kleinen Gemeinden und die das Regierungsstatthalteramt ist zuständig, wenn die Baukosten eines Bauvorhabens 1 Million Franken übersteigen.
Das revidierte Energiegesetz trat per 1. Januar 2023 in Kraft. Die Vorgaben zielen darauf ab, den Energieverbrauch zu reduzieren, den CO2-Ausstoss zu verringern, die Nutzung von erneuerbaren Energien zu erhöhen, die Auslandabhängigkeit zu reduzieren und die Versorgungssicherheit zu stärken.
Die Gemeindeversammlung hat am 07.12.2022 beschlossen, den Steuerfuss von 1.65 auf 1.75 anzuheben. Der Gemeinderat beantragte einen Steuerfuss von 1.85. Aufgrund des Beschlusses der Gemeindeversammlung mussten das Budget 2023 sowie der Finanzplan 2023-2027 aktualisiert werden. Die aktuellen Unterlagen sowie das Protokoll zur Gemeindeversammlung finden Sie hier.
An der Gemeindeversammlung vom 07.12.2022 haben 188 Stimmberechtigte teilgenommen. Das Budget 2023 wurde mit einem Steuerfuss von 1.75 genehmigt. Das Abstimmungsergebnis finden Sie hier.
Unsere Gemeindezeitschrift die "Pieterlen Post" wurde letzte Woche in alle Haushalte verschickt und kann hier auch online eingesehen werden. Sollten Sie die Pieterlen Post nicht erhalten haben, bitten wir um eine kurze Mitteilung an info@pieterlen.ch oder 032 376 01 70.
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